Das Bundeskleingartengesetz (BKleinG)
Das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Kleingärten in Deutschland. Es definiert, was als Kleingarten gilt, legt die zulässige Größe fest (maximal 400 m²) und bestimmt, dass die Nutzung nicht erwerbsmäßig erfolgen darf, sondern der Erholung und dem Eigenanbau von Gartenbauerzeugnissen dient. Zudem enthält es Vorschriften zur Pacht, zur Kündigung von Kleingartenverträgen und zur kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
Falls du eine detailliertere Informationen benötigst, kannst du hier nachlesen.
Die Gartenordnung
Die Gartenordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Treptow legt die Regeln für die Nutzung und Pflege von Kleingärten fest. Sie umfasst Vorschriften zur kleingärtnerischen Nutzung, zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Gestaltung der Parzellen.
Die Bauordnung
Die Bauordnung des Bezirksverbandes der Gartenfreunde Treptow regelt die Errichtung, Erhaltung und Beseitigung baulicher Anlagen in Kleingärten.
Merkblatt „Feuerschalen und Feuerkörbe gehören nicht in Kleingärten“
